Rathaus Heddesheim, Rathaus Ilvesheim; Staatssekretär Köberle und der hiesige Wahlkreisabgeordnete, Staatssekretär Georg Wacker, möchten sich direkt vor Ort über den aktuellen Sachstand in Sachen Ortsumgehung Heddesheim (L 541) und Neckarbrücke samt L 597 neu informieren.
Edingen-Neckarhausen. „Der Politische Frühschoppen ist mittlerweile zur Tradition und zum festen Bestandteil des Terminkalenders des CDU-Gemeindeverbandes und des politischen Lebens in Edingen-Neckarhausen geworden”, eröffnete CDU-Vorsitzender Christian Volk die 7. Ausgabe dieser gelungenen Veranstaltungsart.
Im voll besetzten Wintergarten des Hotel-Restaurants „Philoxenia” in Neu-Edingen konnte Volk den hiesigen Landtagsabgeordneten und Staatssekretär Georg Wacker als Gastredner willkommen heißen. Zuvor aber sprach Volk „traditionell” einige kommunalpolitische Aktualitäten an, darunter insbesondere Neu-Edinger Belange. „Wir von der Union treten seit jeher für eine stärkere Anbindung Neu-Edingens an die ‚Muttergemeinde‘ ein”, so Volk. Er erwähnte, dass die CDU regelmäßig zu öffentlichen Veranstaltungen in Neu-Edingen einlade: „Wir verstehen dies auch als Signal an diesen wichtigen Teil unserer Gemeinde.”
Erfreut zeigte sich Volk in diesem Zusammenhang auch darüber, dass die CDU mit drei Bewerbern, die in Neu-Edingen beheimatet sind, bei der Gemeinderatswahl antritt. „Wir haben eine qualitativ sehr hochwertige Wahlliste”, sagte Volk mit Blick auf die kürzlich nominierte Bewerberliste, in der sich jung und alt, Frauen und alle Teile der Gemeinde wieder finden.
Konjunkturpaket kommt Region zugute
Im zweiten Teil der Veranstaltung informierte der hiesige CDU-Landtagsabgeordnete, Staatssekretär Georg Wacker, über das Konjunkturpaket II des Bundes und die L 597 neu samt Neckarbrücke.
Wie Wacker erläutert, stünden dem Land von Seiten des Bundes 1,238 Milliarden Euro zur Verfügung, vorrangig für die Bildungsinfrastruktur, also für Kindergärten, Schulen etc. 70 Prozent von den 1,238 Milliarden Euro würden in Maßnahmen der Kommunen fließen.
Mit der anstehenden Zuwendungsrichtlinie zur Bildungs- und Infrastrukturpauschale im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms des Bundes werde die konkrete Umsetzung des Konjunkturpakets II nun angegangen. „Der Schwerpunkt der Förderung liegt hierbei in der Bildungsinfrastruktur und im Bereich der energetischen Sanierung”, betonte er.
Laut Wacker stünden für Investitionen mit Schwerpunkt im Bereich der Bildungsinfrastruktur insgesamt 499 Millionen Euro als Bildungspauschale und weitere 110 Millionen Euro als Infrastrukturpauschale zur Verfügung. „Ich halte es für eine vernünftige Lösung, dass der kommunale Anteil für die Förderung der Bildungsinfrastruktur und sonstiger Infrastrukturmaßnahmen ausschließlich pauschal vergeben wird.
Denn die pauschale Zuweisung ermöglicht es den Kommunen, Prioritäten unterschiedlich festzulegen und die Fördermittel entsprechend ihrer Ausrichtung abzurufen”, so Wacker.
Als finanzieller Bezugspunkt bei Maßnahmen im Bereich der Bildungsinfrastruktur sei die Anzahl der Kinder, die die jeweilige Bildungseinrichtung in Kommunen besuchen, maßgebend. So seien auch die Kinder mit einzubeziehen, die von außerhalb in eine kommunale Bildungseinrichtung kommen. Nach Berechnungen des Finanzministeriums belaufe sich die Pauschale demnach auf 245 Euro pro Kopf.
„Nach der gesetzlichen Vorgabe des Bundes müssen bei der Sanierung der Bildungseinrichtungen energetische Maßnahmen im Vordergrund stehen”, so Wacker.
Das Land bzw. die zuständigen Regierungspräsidien haben bei der Plausibilitätsprüfung der beabsichtigten reinen Neubaumaßnahmen aufgrund der gesetzlichen Bundesvorgabe keinen Ermessensspielraum bei der Mittelvergabe. „Somit gehen Kommunen, die beabsichtigen, reine Neubaumaßnahmen in die Wege zu leiten, aufgrund der gesetzlichen Vorgabe des Bundes ein eigenes Risiko ein”, kritisierte er.
Mit der Infrastrukturpauschale könne generell die energetische Sanierung sonstiger Verwaltungsgebäude und Einrichtungen der Kommunen wie z.B. Rathäuser, öffentliche Büchereien finanziert werden. Die Verwendung der Infrastrukturpauschale im Bereich der kommunalen Straßen sei laut Wacker auf Lärmschutzmaßnahmen beschränkt. Förderfähig seien zudem energetische Sanierungsmaßnahmen sowie Baumaßnahmen, die mit energetischen Sanierungen in engem Zusammenhang stehen. Andere Maßnahmen im Zuge einer energetischen Sanierung seien förderfähig, wenn der Schwerpunkt der Gesamtmaßnahme auf der energetischen Sanierung liege. Wacker teilte in diesem Zusammenhang mit, dass Edingen-Neckarhausen entsprechend der Zuwendungsrichtlinie insgesamt 377.000 Euro als pauschale Zuweisungen erhalte.


