Weinheim / Bergstraße. Mit der anstehenden Zuwendungsrichtlinie zur Bildungs- und Infrastrukturpauschale im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms geht das  Konjunkturpaket II in die konkrete Umsetzung.

„Der Schwerpunkt der Förderung liegt hierbei in der Bildungsinfrastruktur und im Bereich der energetischen Sanierung”, betonte er. Laut Wacker stünden für Investitionen mit Schwerpunkt im Bereich der Bildungsinfrastruktur insgesamt 499 Millionen Euro als Bildungspauschale und weitere 110 Millionen Euro als Infrastrukturpauschale zur Verfügung. „Ich halte es für eine vernünftige Lösung, dass der kommunale Anteil für die Förderung der Bildungsinfrastruktur und sonstiger Infrastrukturmaßnahmen ausschließlich pauschal vergeben wird. Denn die pauschale Zuweisung ermöglicht es den Kommunen, Prioritäten unterschiedlich festzulegen und die Fördermittel entsprechend ihrer Ausrichtung abzurufen”, sagte Wacker mit Blick auf die anstehende Zuwendungsrichtlinie zur Bildungs- und Infrastrukturpauschale.
Nach dieser Zuwendungsrichtlinie sollen mit der Bildungspauschale Investitionen in Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur, in die Schulinfrastruktur und in kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung gefördert werden. Als finanzieller Bezugspunkt bei Maßnahmen im Bereich der Bildungsinfrastruktur sei die Anzahl der Kinder, die die jeweilige Bildungseinrichtung in Kommunen besuchen, maßgebend. So seien auch die Kinder mit einzubeziehen, die von außerhalb in eine kommunale Bildungseinrichtung kommen. Nach Berechnungen des Finanzministeriums belaufe sich die Pauschale demnach auf 245 Euro pro Kopf.

„Nach der gesetzlichen Vorgabe des Bundes müssen bei der Sanierung der Bildungseinrichtungen energetische Maßnahmen im Vordergrund stehen”, so Wacker. Das Land bzw. die zuständigen Regierungspräsidien haben bei der Plausibilitätsprüfung der beabsichtigten reinen Neubaumaßnahmen aufgrund der gesetzlichen Bundesvorgabe keinen Ermessensspielraum bei der Mittelvergabe. „Somit gehen Kommunen, die beabsichtigen, reine Neubaumaßnahmen in die Wege zu leiten, aufgrund der gesetzlichen Vorgabe des Bundes ein eigenes Risiko ein.”

Mit der Infrastrukturpauschale könne generell die energetische Sanierung sonstiger Verwaltungsgebäude und Einrichtungen der Kommunen wie z.B. Rathäuser, öffentliche Büchereien finanziert werden. Die Verwendung der Infrastrukturpauschale im Bereich der kommunalen Straßen sei laut Wacker auf Lärmschutzmaßnahmen beschränkt. Förderfähig seien zudem energetische Sanierungsmaßnahmen sowie Baumaßnahmen, die mit energetischen Sanierungen in engem Zusammenhang stehen. Andere Maßnahmen im Zuge einer energetischen Sanierung seien förderfähig, wenn der Schwerpunkt der Gesamtmaßnahme auf der energetischen Sanierung liege.

Wacker teilt abschließend mit, dass die Stadt Weinheim entsprechend der Zuwendungsrichtlinie insgesamt 2.031.000 Euro als pauschale Zuweisungen erhalte. Davon würden 1,585 Millionen Euro auf die Bildungsinfrastruktur und weitere 446.000 Euro auf sonstige Infrastrukturinvestitionen entfallen.

Bergstraße / Stuttgart. Angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise wollen der Bund und das Land Baden-Württemberg die Konjunktur im Südwesten bis 2011 mit insgesamt 2,086 Milliarden Euro ankurbeln. Die Mittel dazu kommen aus dem Konjunkturpaket II der Bundesregierung und dem eigens im Dezember 2008 beschlossenen Infrastrukturprogramm Baden-Württemberg.

„Bundes- und Landespolitik insgesamt haben in dieser beispiellosen Konjunkturkrise ihre Handlungskompetenz bewiesen”, so Staatssekretär und CDU-Kreisvorsitzender Georg Wacker MdL, „noch nie ist ein Investitionsprogramm in dieser Größenordnung auf den Weg gebracht worden”. Es sei daher beachtlich, dass das Konjunkturpaket innerhalb kürzester Zeit „geschnürt” wurde. Jedoch müsse das Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes noch am 20. Februar 2009 im Bundesrat abschließend beschlossen werden. Unmittelbar danach können dann die Mittel aus dem Bundesprogramm verteilt werden. Die Mittel des Landes wurden mit der heutigen Haushaltsberatung (18.02.09) freigegeben.

„Ich kann nur hoffen, dass das gerade für die wirtschaftliche Entwicklung der Kommunen so bedeutsame Konjunkturpaket am 20. Februar 2009 in abschließender Beratung im Bundesrat beschlossen wird und die FDP ihrer staats- und wirtschaftspolitischen Verantwortung vollends gerecht wird”, betont Wacker. Denn eine Ablehnung des Konjunkturpakets hätte ein langwieriges Verfahren im Vermittlungsausschuss zur Folge und würde zu Verunsicherung in der Fläche des Landes führen.

Wie Staatssekretär Wacker ausführt, hat sich das Land entsprechend den Vorgaben des Bundes in den wesentlichen Fragen zur Vergabe der Fördermittel mit der kommunalen Seite verständigt. „Der Landesregierung war es sehr wichtig, dass der verwaltungstechnische Aufwand samt Bürokratie möglichst gering gehalten und eine sehr schnelle Umsetzung der Mittel in den Kommunen erreicht werde.”

Wie Wacker erläutert, stünden dem Land von Seiten des Bundes nach dem sog. Königsteiner Schlüssel 1,238 Milliarden Euro zur Verfügung. 850 Millionen Euro davon (65 % der Gesamtmittel) würden in die Bildungsinfrastruktur also in Kindergärten, Schulen, Hochschulen sowie Weiterbildungs- und Forschungseinrichtungen fließen. Die verbleibenden 433 Millionen Euro (35%) stünden für sonstige Infrastrukturmaßnahmen u.a. Krankenhausbau, Tourismus, Städtebau, kommunale Lärmschutzmaßnahmen und Ausbau der Informationstechnolgie zur Verfügung.

Eine weitere Vorgabe des Bundes sei, dass von den 1,238 Milliarden Euro 30 % der Mittel (371 Millionen Euro) in Maßnahmen des Landes und 70 % (866 Millionen Euro) in Maßnahmen der Kommunen fließen sollen. Außerdem sehe die „Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder” vor, dass zusätzlich jeweils 25 % seitens des Landes für Landesmaßnahmen und seitens der Kommunen für kommunale Maßnahmen erbracht werden müssen. Von diesem Betrag wiederum sollen 499 Millionen Euro in die Bildungsinfrastruktur fließen. „Ich halte es für eine vernünftige Lösung, dass der kommunale Anteil für die Förderung der Bildungsinfrastruktur ausschließlich pauschal vergeben wird. Denn die pauschale Zuweisung ermöglicht es den Kommunen, Prioritäten unterschiedlich festzulegen und die Fördermittel entsprechend ihrer Ausrichtung abzurufen”, so der CDU-Politiker. Als finanzieller Bezugspunkt bei Maßnahmen im Bereich der Bildungsinfrastruktur sei die Anzahl der Kinder, die die jeweilige Bildungseinrichtung in Kommunen besuchen, maßgebend. So seien beispielsweise auch die Kinder mit einzubeziehen, die von außerhalb in eine kommunale Bildungseinrichtung kommen. Nach ersten Berechnungen des Finanzministeriums belaufe sich die Pauschale demnach auf 245 Euro pro Kopf.
Nach der Vorgabe des Bundes müssten bei der Sanierung der Bildungseinrichtungen energetische Maßnahmen im Vordergrund stehen. Konkrete Bestimmungen werden in diesen Tagen mit der Bundesregierung verhandelt.

Für Staatssekretär Wacker besteht bei der Definition der „zusätzlichen Investitionen” noch Klärungsbedarf. Denn laut Rahmenvereinbarung dürften nur solche Maßnahmen bezuschusst werden, die nicht in der Finanzplanung der jeweiligen Kommune berücksichtigt wurden. Allerdings habe eine Reihe von Kommunen bereits pflichtbewusst ihren Haushalt beschlossen, so dass entscheidende Maßnahmen darin bereits enthalten seien. „Ich plädiere daher für eine umgehende Änderung in dem Sinne, dass Kommunen, die ihren Etat bereits beschlossen haben, nicht bestraft werden und ebenfalls von der schnellen Umsetzung der Fördermittel profitieren können”, so Wacker. Hier müsse sich die Bundesregierung im Sinne der Gleichbehandlung rasch bewegen.

Auf wenig Verständnis stößt bei Wacker die Maßgabe des Bundes, dass die Investitionen in 2009, 2010 und 2011 landesweit ebenso hoch sein sollen wie in den wirtschaftlich guten Jahren von 2006 bis 2008. „Ich halte dies eindeutig für eine kontraproduktive Lösung, die es von den Verantwortungsträgern im Land abzulehnen gilt”, betont Wacker. Schließlich könne man nicht von einer Konjunkturkrise sprechen, wenn man „von noch höheren Investitionen wie in den Jahren sprudelnder Steuern” ausgehe. „Es ist daher für die Kommunen schwierig, dies aus eigener Kraft zu leisten, daher muss eine Lösung im Bundesrat angestrebt werden.”

367 Millionen Euro sollen den Kommunen für sonstige Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel davon würden zum Teil pauschal vergeben, teilweise im Rahmen konkreter Fachprogramme, wie z.B. bei der Krankenhausfinanzierung.

Was die Landesfinanzierung betrifft, so seien seitens der Bundesmittel 305 Millionen Euro für Bildungsinfrastrukturmaßnahmen vorgesehen. Das Land werde hierbei konkret die energetische Sanierung vornehmen so z.B. bei Sportschulen, wirtschaftsnahen Forschungsinstituten, überbetrieblichen Ausbildungsstätten, beruflichen Bildungseinrichtungen, staatlichen Lehr- und Forschungsanstalten, beim Hochbau von Uni-Kliniken, bei der Großgeräteausstattung, Wohnheimen, Museen und Theater. Sonstige Infrastrukturmaßnahmen wie z.B. für die Zenten für Psychiatrie, Hochwasser- und Katastrophenschutz und Infrastruktur der Bahn würden ebenfalls berücksichtigt.

Infrastrukturprogramm Baden-Württemberg
Um die Wirtschaft des Landes zu stärken, habe Baden-Württemberg selbst bereits im Dezember 2008 ein eigenes Infrastrukturprogramm mit einem Umfang von etwa einer Milliarde Euro aufgelegt. Dabei sei es gelungen, ohne Neuverschuldung auszukommen. „Dank der vorausschauenden Finanzpolitik unseres Ministerpräsidenten Günther Oettinger können wir in Baden-Württemberg zukunftsweisende Investitionen tätigen, ohne die kommenden Generationen mit zusätzlichen Schulden zu belasten”, lobte Wacker die Rücklagenbildung des Landes in mittlerweile vergangenen Zeiten steigender Steuereinnahmen.

Laut Wacker umfasse das Landes-Programm drei Bereiche: 350 Millionen Euro würden für Investitionen des Landes (erbracht aus der ursprünglich vorgesehenen Summe der Schuldentilgung) zur Verfügung gestellt, weitere 210 Millionen Euro für das gemeinsame Programm von Land und Kommunen im Rahmen des Kommunalen Investitionsfonds (KIF) und schließlich komme noch die Erhöhung des Bürgschaftsrahmens für Banken in Unternehmen um 350 Millionen Euro hinzu.

„Das Land hat genau darauf geachtet, dass das heute in den Haushalt eingebrachte Infrastrukturprogramm an die Rahmenbedingungen des Konjunkturpakets II der Bundesregierung angepasst wird und eine notwendige Ergänzung zur Unterstützung der Wirtschaft im Land darstellt”, sagt Wacker mit Verweis auf die beabsichtigte Förderung, die nicht unmittelbar vom Bund erfasst wird. „Mit dem Landesprogramm lösen wir wichtige Investitionen in den Kommunen aus, beleben die Wirtschaft und setzen einen klaren Schwerpunkt im Bereich Bildung und Infrastruktur. Kurzum wir stärken den modernen Bildungs- und Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg.”

Wie Wacker mitteilt, umfasse das Infrastrukturprogramm zum einen Erhaltungsmaßnahmen u.a. Landesstraßenbau, Denkmalschutz, Wohnungsbau, Hochwasserschutz und zum anderen Kommunalinvestitionen, wie z.B. Schulhausbau im Rahmen des KIF. Hierfür stünden insgesamt weitere rund 210 Millionen Euro bereit. „Für den Schulhausbau verfügen wir für 2009 nicht wie alljährlich üblich über 58 Millionen Euro, sondern um 108 Millionen Euro.” Die Wartezeit verkürze sich dadurch und notwendige Maßnahmen im Schulhausbauförderprogramm könnten sofort getätigt werden.

Auch für den kommunalen Sportstättenbau würden 2009 rund 30 Millionen Euro zusätzlich bereit gestellt. „Damit kommen in dieser Bewilligungstranche deutlich mehr Förderanträge für kommunale Sportstättenprojekte zum Zuge als in den letzten Jahren aufgrund der Übernachfrage hier möglich war.”

Andere erfolgreiche Landesprogramme z.B. im Bereich der Stadtsanierung, Abwasserbeseitigung, Krankenhaussanierung würden zudem aufgestockt. Finanzschwache Kommunen würden durch die Erhöhung des Ausgleichsstocks 60 Millionen Euro erhalten.

Die Leistungsnehmer befänden sich in der konkreten Nachweispflicht, d.h. die Kommunen müssten in dreimonatiger Pflicht Nachweis über die Maßnahmen mit der entsprechenden Förderung erbringen. Wacker macht darauf aufmerksam, dass die Maßnahmen bis spätestens 31.12.2011 abgewickelt werden müssten.

„Das Konjunkturprogramm von Bund und Land erweist sich nur dann als sinnvoll, wenn die Fördermittel möglichst rasch beansprucht und so die Konjunktur entscheidend belebt wird.” Daher appelliert Wacker an die Kommunen, von den Programmen rege Gebrauch zu machen: „Die Kommunen und die Menschen vor Ort können davon nur profitieren.”