Bergstraße / Stuttgart. Die Erhaltungsmaßnahmen bei Landesstraßen in Ladenburg und Heddesheim werden mit vorgezogenen Investitionen aus dem Landesinfrastrukturprogramm für das Jahr 2009 realisiert. Das teilt der Landtagsabgeordnete und Staatssekretär  Georg Wacker mit. „Die Erhaltungsmaßnahmen sollen zeitnah angegangen werden, um mit den Investitionen konjunkturpolitische Impulse zu setzen und gezielt die regionale Bauwirtschaft mit ihren Arbeitsplätzen zu unterstützen”, so Wacker.

Nach Auskunft des direkt gewählten Landtagsabgeordneten wird in Ladenburg die Fahrbahnsanierung der L 597 bis zur L 536 mit Kosten von 250.000 Euro über das Infrastrukturprogramm für 2009 verwirklicht, genauso die 550.000 Euro teure Fahrbahnsanierung der L 631 von Heddesheim nach Ladenburg. „Damit wird von Seiten des Landes ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung der Substanz unseres Landesstraßennetzes geleistet.” In diesem Jahr können im Bereich der Erhaltung der Landesstraßeninfrastruktur dringend benötigte Investitionen in Höhe von insgesamt 70 Millionen Euro über das Infrastrukturprogramm vorgezogen werden. „Baden-Württemberg macht damit ernst beim konsequenten Ausbau sowie der Verbesserung der Landesstraßeninfrastruktur”, betont Wacker.

Bergstraße/Stuttgart. Das baden-württembergische Wirtschaftsministerium hat über die Programme der Städtebauförderung 2009 entschieden. Wie der direkt gewählte Landtagsabgeordnete des Wahlkreises Weinheim, Staatssekretär Georg Wacker (CDU), mitteilt, bewilligt das Land demnach städtebauliche Maßnahmen in den Städten Weinheim und Hemsbach sowie in den Wahlkreisgemeinden Heddesbach, Heddesheim und Hirschberg.

„Das ist ein deutliches Signal an die Kommunen und an die hiesige Wirtschaft mit ihren Arbeitsplätzen”, sagte Wacker mit Blick auf die Bewilligung der Städtebaufördermittel in der Region durch das Land. „Mit der stetigen Förderung des Städtebaus von Seiten des Landes wird zugleich ein wichtiger Beitrag zu einem Mehr an Lebensqualität sowie zur Standortsicherung geleistet.”

Nach Auskunft Wackers wird die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Am Hauptbahnhof” der Stadt Weinheim mit Finanzhilfen in Höhe von zwei Millionen Euro in das Bund-Länder-Programm Stadtumbau West aufgenommen. Damit kann die funktionale und städtebauliche Anbindung des Bahnhofsbereichs an die Innenstadt verbessert werden. Die Parkierung im Bahnhofbereich soll neu geordnet werden. Zudem sind die Neugestaltung des öffentlichen Straßen- und Wegenetzes sowie die Verbesserung des Wohnumfeldes vorgesehen.

Für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Schlossgasse” sind für die Stadt Hemsbach im Landessanierungsprogramm 2009 zusätzliche Finanzhilfen in Höhe von 500.000 Euro vorgesehen.

Die Gemeinde Heddesbach wird im Landessanierungsprogramm 2009 mit einer Finanzhilfe in Höhe von 200.000 Euro für die neue Maßnahme „Ortsmitte” gefördert. Ziel ist es, den Ortskern funktional und gestalterisch aufzuwerten. Innerörtliche Brachflächen sollen nachverdichtet werden. Zudem sollen Umnutzungen zur Bewältigung des Strukturwandels beitragen.

Für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortskern II” sind für die Gemeinde Heddesheim im Bund-Länder-Sanierungs- und Entwicklungsprogramm 2009 weitere Finanzhilfen in Höhe von 600.000 Euro bereitgestellt.

Die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortskern Großsachsen II” der Gemeinde Hirschberg an der Bergstraße wird durch eine Erhöhung der Landesfinanzhilfen um 700.000 Euro gefördert.

Mittelstand und Handwerk profitieren

Staatssekretär Wacker betont, dass die Städtebauförderung vor allem für die Beschäftigung im Bau- und Ausbausektor nachweisbar ein äußerst wirksames Förderprogramm ist. „Vor allem die mittelständische Wirtschaft und das örtliche Handwerk profitieren von der Städtebauförderung”, sagte Wacker mit Blick auf Untersuchungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung. Den Studien zufolge setze jeder geförderte Euro in der Stadterneuerung bis zu acht weitere Euro an privaten und öffentlichen Folgeinvestitionen frei.

Mit den Städtebaufördermitteln trage das Land seit Jahrzehnten zum stetigen Ausbau der kommunalen Infrastruktur bei. „Gleichzeitig stützt die Städtebauförderung, unabhängig von aktuellen Konjunkturprogrammen, die örtliche Nachfrage und sichert so Arbeitsplätze in der Region”, betonte Wacker. Außerdem biete das Land den Kommunen deutliche Anreize für einen sparsamen Flächenverbrauch und die Ausschöpfung innerörtlicher Flächenpotenziale

CDU Frühschoppen in Neu-Edingen

Georg Wacker zu Gast in Neu-Edingen

Edingen-Neckarhausen. „Der Politische Frühschoppen ist mittlerweile zur Tradition und zum festen Bestandteil des Terminkalenders des CDU-Gemeindeverbandes und des politischen Lebens in Edingen-Neckarhausen geworden”, eröffnete CDU-Vorsitzender Christian Volk die 7. Ausgabe dieser gelungenen Veranstaltungsart.

Im voll besetzten Wintergarten des Hotel-Restaurants „Philoxenia” in Neu-Edingen konnte Volk den hiesigen Landtagsabgeordneten und Staatssekretär Georg Wacker als Gastredner willkommen heißen. Zuvor aber sprach Volk „traditionell” einige kommunalpolitische Aktualitäten an, darunter insbesondere Neu-Edinger Belange. „Wir von der Union treten seit jeher für eine stärkere Anbindung Neu-Edingens an die ‚Muttergemeinde‘ ein”, so Volk. Er erwähnte, dass die CDU regelmäßig zu öffentlichen Veranstaltungen in Neu-Edingen einlade: „Wir verstehen dies auch als Signal an diesen wichtigen Teil unserer Gemeinde.”

Erfreut zeigte sich Volk in diesem Zusammenhang auch darüber, dass die CDU mit drei Bewerbern, die in Neu-Edingen beheimatet sind, bei der Gemeinderatswahl antritt. „Wir haben eine qualitativ sehr hochwertige Wahlliste”, sagte Volk mit Blick auf die kürzlich nominierte Bewerberliste, in der sich jung und alt, Frauen und alle Teile der Gemeinde wieder finden.

Konjunkturpaket kommt Region zugute

Im zweiten Teil der Veranstaltung informierte der hiesige CDU-Landtagsabgeordnete, Staatssekretär Georg Wacker, über das Konjunkturpaket II des Bundes und die L 597 neu samt Neckarbrücke.
Wie Wacker erläutert, stünden dem Land von Seiten des Bundes 1,238 Milliarden Euro zur Verfügung, vorrangig für die Bildungsinfrastruktur, also für Kindergärten, Schulen etc. 70 Prozent von den 1,238 Milliarden Euro würden in Maßnahmen der Kommunen fließen.

Mit der anstehenden Zuwendungsrichtlinie zur Bildungs- und Infrastrukturpauschale im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms des Bundes werde die konkrete Umsetzung des Konjunkturpakets II nun angegangen. „Der Schwerpunkt der Förderung liegt hierbei in der Bildungsinfrastruktur und im Bereich der energetischen Sanierung”, betonte er.

Laut Wacker stünden für Investitionen mit Schwerpunkt im Bereich der Bildungsinfrastruktur insgesamt 499 Millionen Euro als Bildungspauschale und weitere 110 Millionen Euro als Infrastrukturpauschale zur Verfügung. „Ich halte es für eine vernünftige Lösung, dass der kommunale Anteil für die Förderung der Bildungsinfrastruktur und sonstiger Infrastrukturmaßnahmen ausschließlich pauschal vergeben wird.

Denn die pauschale Zuweisung ermöglicht es den Kommunen, Prioritäten unterschiedlich festzulegen und die Fördermittel entsprechend ihrer Ausrichtung abzurufen”, so Wacker.

Als finanzieller Bezugspunkt bei Maßnahmen im Bereich der Bildungsinfrastruktur sei die Anzahl der Kinder, die die jeweilige Bildungseinrichtung in Kommunen besuchen, maßgebend. So seien auch die Kinder mit einzubeziehen, die von außerhalb in eine kommunale Bildungseinrichtung kommen. Nach Berechnungen des Finanzministeriums belaufe sich die Pauschale demnach auf 245 Euro pro Kopf.
„Nach der gesetzlichen Vorgabe des Bundes müssen bei der Sanierung der Bildungseinrichtungen energetische Maßnahmen im Vordergrund stehen”, so Wacker.

Das Land bzw. die zuständigen Regierungspräsidien haben bei der Plausibilitätsprüfung der beabsichtigten reinen Neubaumaßnahmen aufgrund der gesetzlichen Bundesvorgabe keinen Ermessensspielraum bei der Mittelvergabe. „Somit gehen Kommunen, die beabsichtigen, reine Neubaumaßnahmen in die Wege zu leiten, aufgrund der gesetzlichen Vorgabe des Bundes ein eigenes Risiko ein”, kritisierte er.

Mit der Infrastrukturpauschale könne generell die energetische Sanierung sonstiger Verwaltungsgebäude und Einrichtungen der Kommunen wie z.B. Rathäuser, öffentliche Büchereien finanziert werden. Die Verwendung der Infrastrukturpauschale im Bereich der kommunalen Straßen sei laut Wacker auf Lärmschutzmaßnahmen beschränkt. Förderfähig seien zudem energetische Sanierungsmaßnahmen sowie Baumaßnahmen, die mit energetischen Sanierungen in engem Zusammenhang stehen. Andere Maßnahmen im Zuge einer energetischen Sanierung seien förderfähig, wenn der Schwerpunkt der Gesamtmaßnahme auf der energetischen Sanierung liege. Wacker teilte in diesem Zusammenhang mit, dass Edingen-Neckarhausen entsprechend der Zuwendungsrichtlinie insgesamt 377.000 Euro als pauschale Zuweisungen erhalte.

Weinheim / Bergstraße. Mit der anstehenden Zuwendungsrichtlinie zur Bildungs- und Infrastrukturpauschale im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms geht das  Konjunkturpaket II in die konkrete Umsetzung.

„Der Schwerpunkt der Förderung liegt hierbei in der Bildungsinfrastruktur und im Bereich der energetischen Sanierung”, betonte er. Laut Wacker stünden für Investitionen mit Schwerpunkt im Bereich der Bildungsinfrastruktur insgesamt 499 Millionen Euro als Bildungspauschale und weitere 110 Millionen Euro als Infrastrukturpauschale zur Verfügung. „Ich halte es für eine vernünftige Lösung, dass der kommunale Anteil für die Förderung der Bildungsinfrastruktur und sonstiger Infrastrukturmaßnahmen ausschließlich pauschal vergeben wird. Denn die pauschale Zuweisung ermöglicht es den Kommunen, Prioritäten unterschiedlich festzulegen und die Fördermittel entsprechend ihrer Ausrichtung abzurufen”, sagte Wacker mit Blick auf die anstehende Zuwendungsrichtlinie zur Bildungs- und Infrastrukturpauschale.
Nach dieser Zuwendungsrichtlinie sollen mit der Bildungspauschale Investitionen in Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur, in die Schulinfrastruktur und in kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung gefördert werden. Als finanzieller Bezugspunkt bei Maßnahmen im Bereich der Bildungsinfrastruktur sei die Anzahl der Kinder, die die jeweilige Bildungseinrichtung in Kommunen besuchen, maßgebend. So seien auch die Kinder mit einzubeziehen, die von außerhalb in eine kommunale Bildungseinrichtung kommen. Nach Berechnungen des Finanzministeriums belaufe sich die Pauschale demnach auf 245 Euro pro Kopf.

„Nach der gesetzlichen Vorgabe des Bundes müssen bei der Sanierung der Bildungseinrichtungen energetische Maßnahmen im Vordergrund stehen”, so Wacker. Das Land bzw. die zuständigen Regierungspräsidien haben bei der Plausibilitätsprüfung der beabsichtigten reinen Neubaumaßnahmen aufgrund der gesetzlichen Bundesvorgabe keinen Ermessensspielraum bei der Mittelvergabe. „Somit gehen Kommunen, die beabsichtigen, reine Neubaumaßnahmen in die Wege zu leiten, aufgrund der gesetzlichen Vorgabe des Bundes ein eigenes Risiko ein.”

Mit der Infrastrukturpauschale könne generell die energetische Sanierung sonstiger Verwaltungsgebäude und Einrichtungen der Kommunen wie z.B. Rathäuser, öffentliche Büchereien finanziert werden. Die Verwendung der Infrastrukturpauschale im Bereich der kommunalen Straßen sei laut Wacker auf Lärmschutzmaßnahmen beschränkt. Förderfähig seien zudem energetische Sanierungsmaßnahmen sowie Baumaßnahmen, die mit energetischen Sanierungen in engem Zusammenhang stehen. Andere Maßnahmen im Zuge einer energetischen Sanierung seien förderfähig, wenn der Schwerpunkt der Gesamtmaßnahme auf der energetischen Sanierung liege.

Wacker teilt abschließend mit, dass die Stadt Weinheim entsprechend der Zuwendungsrichtlinie insgesamt 2.031.000 Euro als pauschale Zuweisungen erhalte. Davon würden 1,585 Millionen Euro auf die Bildungsinfrastruktur und weitere 446.000 Euro auf sonstige Infrastrukturinvestitionen entfallen.