Landtagsabgeordneter möchte Schwellenwert zu Gunsten des Mittelstands lockern und so kleine Unternehmen von Bürokratie befreien.

Rhein-Neckar. Nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ist ein Arbeitgeber, der mehr als vier Arbeitnehmer mit der automatisierten Erhebung und Verarbeitung von Daten beschäftigt, verpflichtet, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Da es aber gerade in den Kleinstbetrieben häufig an Sachkenntnissen zum Datenschutz mangelt, kann sich diese Verpflichtung ungünstig auswirken, da externe Datenschutzbeauftragte bestellt werden müssen. Neben dem bürokratischen Aufwand entstehen so zusätzliche Kosten für die Betriebe.
Landtagsabgeordneter und CDU-Kreisvorsitzender Georg Wacker hält die Verpflichtung, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn mindestens fünf Angestellte mit Datenerfassung und -verarbeitung beschäftigt sind, für nicht mehr zeitgemäß. „Der Datenschutz darf in einer Zeit des Arbeitsplatzabbaus nicht als Dogma angesehen werden.”

Mit diesen Worten begründet der Abgeordnete seine Haltung, den Schwellenwert zu Gunsten des Mittelstands zu lockern. Wacker betonte weiter, dass der Mittelstand „als Jobmotor” weiter entlastet und „vor allem entbürokratisiert” werden müsste. Daher schlage er vor, die Anzahl der Angestellten entsprechend den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes auf mindestens sechs Angestellte zu erhöhen.
Das Bundesdatenschutzgesetz sei zwar ein Bundesgesetz.

Über eine Bundesratsinitiative könne Baden-Württemberg jedoch „auf die Lockerung des Schwellenwerts zu Gunsten kleinster Unternehmen hinwirken”, betonte Wacker. Daher habe er auch dem baden-württembergischen Innenminister Heribert Rech MdL seinen Vorschlag unterbreitet, der Zustimmung für eine derartige Initiative signalisierte und zugleich auf die jüngste Sitzung der obersten Aufsichtsbehörden der Länder für den Datenschutz aufmerksam machte. Wacker hofft nun, dass die anderen Bundesländer der von Baden-Württemberg angeregten Initiative folgen werden.