Modellversuch zur Inklusion ab dem kommenden Schuljahr – Baden-Württemberg baut auf langjähriger Erfahrung auf
Die Expertenkommission „Schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung” hat eine deutliche Empfehlung ausgesprochen. Neben dem Wegfall der Sonderschulpflicht sollen Eltern behinderter Kinder ein „qualifiziertes Wahlrecht” haben, im Rahmen der Pflicht zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule diejenige Einrichtung wählen können, die den Neigungen, Eignungen und Fähigkeiten des Kindes entspricht.
„Jedes Kind ist einzigartig - und jedes Kind hat einen Anspruch auf Teilhabe an unserer Gesellschaft,” betont Georg Wacker MdL, Staatssekretär im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport. „Und die Möglichkeiten der Teilhabe an der Gesellschaft werden ganz entscheidend beeinflusst durch die Bildung, die ein Kind erhält.”
Bisher besuchten in Baden-Württemberg 29% der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine Regelschule - fast doppelt so viele wie im bundesweiten Vergleich (16%). „Baden-Württemberg hat bereits wertvolle Erfahrungen mit dem gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern gesammelt, die nun einem noch größeren Anteil der Kinder zugute kommen werden. Der Rechtsanspruch auf Inklusion kann wirklich nur im Ausnahmefall und aus ganz zwingenden Gründen verwehrt werden,” betont der CDU-Abgeordnete.
Trotzdem gestaltet sich die Schulwahl auch künftig für Eltern von Kindern mit körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen anders als bei Eltern mit nicht behinderten Kindern: Sie werden in einer sogenannten „Bildungswegekonferenz” von Pädagogen, dem Schulträger und der Schulverwaltung beraten und begleitet, um wirklich die passende Schule für ihr Kind zu finden. Die Sonderschulen würden nach den jetzigen Plänen der Landesregierung erhalten bleiben und als regionale Kompetenzzentren die Regelschulen unterstützen. Wacker rechnet mit einer Schulgesetzänderung bis 2013. Bis dahin wird das neue Modell in fünf Schulamtsbezirken erprobt, unter anderem im Schulamtsbezirk Mannheim dem auch Heidelberg, der Rhein-Neckar-Kreis und der Neckar-Odenwald-Kreis angehören. 2013 könne dann voraussichtlich landesweit „inklusiv” gearbeitet werden.

